1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Servus Sebastian,
ich will Dir nicht widersprechen, weil Du "auch" recht hast.
Ich aber auch ;-)
A9 bzw. A10 ist je nach Landeslaufbahnrecht das Eingangsamt im g.D. Feuerwehr. Der Berufsanfänger hat keine Chance sich hier weiter zu entwickeln. Wenn in einer Stadt - wie von Dir beschrieben - die Tätigkeit nicht mehr her gibt, dann muss ich mir halt überlegen, ob ich das Ehrenamt nicht durch Verwaltungssachbearbeiter im Rathaus und durch Mitarbeiter des Bauhofs entlasten kann. Gegebenenfalls muss ich halt einen Verwaltungsbeamten im Rathaus mehr einstellen. Egal ob m.D. oder g.D. er hat (zumindest theoretisch) eine Chance bis zum Abteilungsleiter oder Verwaltungsleiter, also zu 12 oder seinem Endamt A13 aufzusteigen. Dieser Feuerwehrkommandant hat die Chance nicht. Wenn er gut ist, dann ist doch nur normal, dass er versuchen wird aufzusteigen. Er hat immerhin die Ausbildung um bis A13 zu kommen. Er wäre doch dann dumm, wenn er die Gelegenheit nicht nutzt. Versteh mich nicht falsch, die Gemeinde darf so eine Stelle ausschreiben, aber ich darf mich nicht beschweren, wenn da keiner lange darauf bleibt.
In Sachen Amtsangemessenheit muss ich Dir doch ein klein wenig widersprechen, wobei das auf die genauen Umstände ankommt. Ich gehe davon aus, dass der Feuerwehrkommandant dort nicht nur Verwaltungstätigkeiten übernimmt, sondern auch Feuerwehrdienst leistet. Dafür wurde er eingestellt und ausgebildet und dafür wird er auch bezahlt. Er ist eben nicht nur, wie der typische Berufsanfänger, ein beliebiger Zugführer auf einer Wache, der fest seinen Dienstplan hat und einfach seine Schichten runter reißt. Er ist Leiter dieser Wache, vielleicht sogar mehrerer Wachen und im Einsatzfall nicht nur Zugführer sondern ggf. auch Verbandsführer. Zumindest auf der Homepage stellt die Feuerwehr Winnenden 4 Züge dar (Löschzug, Rüstzug, Gefahrgutzug und einen Zug in einer Aussenstelle). Auf die schnelle hab ich das nicht ganz gesehen, ich gehe eher davon aus, dass das keine vollständigen 4 Züge sind, aber von den Fahrzeugen her kommt er alleine in seinem Gemeindegebiet auf gut 3 Züge. Also würde ich durchaus sagen, dass er bis zu einem Verband unter sich hat. Zudem gehe ich davon aus, dass von ihm als Amtsleiter - auch außerhalb seiner Dienstzeit und außerhalb von Rufbereitschaften - erwartet wird, dass er bei größeren Alarmstufen kommt und die Führung übernimmt.
Wenn ich jetzt nur auf den Verwaltungsaufwand abziele, dann bin ich wieder so weit, dass ich sagen muss: Dann hätten sie sich einen Verwaltungsbeamten einstellen sollen. Wenn der zufällig privat Zugführer oder Verbandsführer bei der FF ist: Volltreffer!!! (und darf ja auch gerne beim Auswahlverfahren positiv berücksichtigt werden!); Wenn ich aber einen Feuerwehrbeamten g.D. einstelle, der hier Amtsleiter einer Feuerwehr ist, also mit Verantwortung für die Ausbildung, den Einsatz und die Verwaltung, dann ist eine Vergütung im Einstiegsamt nicht amtsangemessen! Klar, der ehrenamtliche Verbandsführer macht mir das ggf. umsonst. Hier hat man sich aber entschieden einen Beamten einzustellen. Das ist sein Beruf, dann muss ich auch damit leben, dass ich ihn für die Tätigkeiten, die ein Ehrenamtlicher umsonst macht, bezahlte - und zwar Amtsangemessen.
Wobei das alles Theorie ist, ich weiß weder wie dort genau vergütet wird/wurde, noch wie dort genau die Aufgaben aussehen, ich habe leider keine Stellenbeschreibung gefunden. Aber es ist allgemein häufig festzustellen, dass kleine Gemeinden hier Stellen so ausschreiben. Wie gesagt, ist deren gutes Recht, aber dann muss man sich nicht wundern, wenn die Leute Chancen zur Weiterentwicklung wahrnehmen. Und man muss sich halt überlegen, ob andere Lösungen wie Unterstützung durch die Verwaltung (ggf. sogar mit eigenem SB), Unterstützung durch den Bauhof, Einstellung eines Kameraden auf 450,- Basis für einen konkreten Aufgabenbereich (Schlauchwart...) nicht die geschicktere Lösung sind.
lg
Stefan
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Geändert von Stefan D. [13.05.20 23:57] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |