Rubrik | Einsatz |
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Thema | Feuer Bremen-Industriehäfen | 54 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 H.8, Berlin / Berlin | 858599 |
Datum | 07.05.2020 11:25 MSG-Nr: [ 858599 ] | 3212 x gelesen |
Infos: | 26.05.20 FW-HB: Großbrand im Bremer Industriehafen - Abschlussmeldung 02.05.20 p.gifGroßbrand im Bremer Industriehafen - Eine schwer verletzte Person
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Vorbeugender Brandschutz
Geschrieben von Olaf Freiland Standen die Lagerhallen denn unter Denkmalschutz und durften deswegen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden?
Bestandsschutz hat nichts mit Denkmalschutz zu tun.
Kein Betrieb kann sich hiervon befreien lassen.
Muss er auch nicht, wer sich in seiner Baugenehmigung bewegt, mag sie noch so alt und puristisch sein, muss nichts nachrüsten. Ausnahmen bedürfen einer klaren rechtlichen Grundlage, z.B. die Nachrüstpflicht für Rauchwarnmelder in den einzelnen LBOs. Vielleicht noch ein anderes Beispiel aus einem anderen Gebiet: Wenn Oldtimer nie mit Sicherheitsgurten ausgeliefert wurden, muss ich sie, auf Grund des Bestandsschutzes, auch nicht nachrüsten.
Auch arbeitet kein Betrieb mehr heute so wie noch vor über 100 Jahren.
Egal, Lagerhalle bleibt Lagerhalle und das Bauordnungsrecht betrachtet im Wesentlichen nur das Gebäude. Organisatorische Maßnahmen unterliegen in der Regel dem Arbeitsschutz und der wiederum kennt keinen Bestandsschutz.
Nehmen wir nur einmal an, dass der VB hier auf ein Minimum beschränkt ist oder war.
Er war vermutlich dem Errichtungszeitpunkt angemessen. Wie auch in Millionen von Wohnbauten aus der Gründerzeit mit Holzbalkendecken, Glasausschnitten in Türen und Holzbekleidungen in Treppenräumen. Auch hier würde niemand fordern, alles an das aktuelle Baurecht anpassen zu lassen.
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