News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feuer Bremen-Industriehäfen | 54 Beiträge | ||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 858568 | ||
Datum | 06.05.2020 13:16 MSG-Nr: [ 858568 ] | 3504 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Andreas H. In Deutschland gibt es immer noch einen Bestandsschutz, Standen die Lagerhallen denn unter Denkmalschutz und durften deswegen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden? Zum VB gehören nicht nur Maximalgrößen, Rauchschutztüren und Brandmauern, sondern auch BMA, Sprinkleranlagen, Wandhydranten, Feuerlöscher u.s.w. Kein Betrieb kann sich hiervon befreien lassen. Auch arbeitet kein Betrieb mehr heute so wie noch vor über 100 Jahren. Veränderungen gibt es daher in arbeitenden Betrieben immer und somit auch veränderten VB. Nehmen wir nur einmal an, dass der VB hier auf ein Minium beschränkt ist oder war. Dann muss die Feuerwehr der Betriebt als Objekt einstufen und ein besonderes Augenmerk auf diesen Betrieb haben. Also ein erhöhtes Kräfteaufgebot beim Alarm. Ja und damit sind wir wieder bei meinen ersten Beitrag. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|