Rubrik | Einsatz |
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Thema | Feuer Bremen-Industriehäfen | 54 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 H.8, Berlin / Berlin | 858563 |
Datum | 06.05.2020 10:30 MSG-Nr: [ 858563 ] | 3536 x gelesen |
Infos: | 26.05.20 FW-HB: Großbrand im Bremer Industriehafen - Abschlussmeldung 02.05.20 p.gifGroßbrand im Bremer Industriehafen - Eine schwer verletzte Person
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Landesbauordnung
Geschrieben von Olaf Freiland Brandschutzbestimmungen müssen auch erfüllt werden, wenn sie erst nach der Fertigstellung des Gebäudes als Gesetz, als Auflage, oder wie auch immer ins Leben gerufen wurden.
Einspruch, so leicht ist es doch nicht. In Deutschland gibt es immer noch einen Bestandsschutz, d.h. alles was eine Baugenehmigung besitzt und entsprechend den Auflagen der Baugenehmigung gebaut worden ist und so genutzt wird, darf erst mal so verbleiben. Das hat auch eine Feuerwehr zu akzeptieren.
Einzige Ausnahme ist, dass einige Länder in den LBO ein Anpassungsverlangen verankert haben. Hierbei kann die Bauaufsicht, nicht die Feuerwehr!, bei Vorliegen von erheblichen Gefahren für Leben oder Gesundheit, eine Anpassung an rechtmäßig bestehende Bauten stellen. Die Hürden sind hierbei sehr hoch. Eine vermeintlich fehlende innere Brandwand dürfte nicht drunter fallen.
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