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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feuer Bremen-Industriehäfen | 54 Beiträge | ||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 858557 | ||
Datum | 06.05.2020 03:05 MSG-Nr: [ 858557 ] | 3891 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel R. Ja aber für 100 Jahre alte Gebäude gilt (in gewissen Grenzen) erstmal die Vorgabe von vor 100 Jahren. Beispiel: In eine Lagerhalle einer Größe x musstest du vor 100 Jahre keine Beandwand einbauen....und das heute nachträglich für eben diese Halle zu fordern wird schwierig bis unmöglich bzw macht keiner (zumindest solange es keine Nutzungsänderung gibt). Brandschutzbestimmungen müssen auch erfüllt werden, wenn sie erst nach der Fertigstellung des Gebäudes als Gesetz, als Auflage, oder wie auch immer ins Leben gerufen wurden. Woher kommt die Kenntnis, dass moderner Brandschutz in alten Gebäuden nicht umgesetzt werden muss? Wenn das Gebäude nicht nach den Richtlinien baulich verändert werden kann, dann darf das Gebäude nicht mehr in der Form genutzt werden. | ||||
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