Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Bin positiv auf Corona getestet - muss ich das der Wehrführung mitteilen? | 14 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 858160 |
Datum | 24.04.2020 07:08 MSG-Nr: [ 858160 ] | 2127 x gelesen |
Infos: | 24.04.20 DGUV: Hinweise für Einsatzkräfte
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Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Du müsstest normalerweise beim Gesundheitsamt im Rahmen der Kontaktnachverfolgung Deine Kontakte im fraglichen Zeitraum angeben. Da sind, vermute ich mal, auch Kontakte im Rahmen des Feuerwehrdienstes dabei. Im Rahmen dieses Vorganges erfährt die Wehrführung spätestens von Deiner Erkrankung.
Sollte das nicht zutreffen weil kein Kontakt bestand, könnte sich aus dem Infektionsschutzgesetz eine Pflicht zur Information ergeben. Aber da kennen sich andere sicher besser aus.
Aber auch aus den Hinweisen der DGUV (3.2.5), den Hinweisen des DFV (These 5) und diesem Artikel ergibt sich aus meiner Sicht die Notwendigkeit die Wehrführung zu informieren. Das würde ich aus purem Egoismus tun.
Davon ab sollte die Wehr aus Kameradschaft bei derartig ansteckenden Krankheiten informiert werden, meine ich.
Was spricht gegen eine Information der Wehrführung?
Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.
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