Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Wahlen - offen oder geheim? - war: Entwurf zur Novellierung des LBKG RLP 2020 | 18 Beiträge |
Autor | Feli8x H8., Hannover / Niedersachsen | 857880 |
Datum | 07.04.2020 14:59 MSG-Nr: [ 857880 ] | 1256 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Oliver S.Warum die Unterführer auch alle gewählt werden müssen (ZF, GF, sogar GW), erschließt sich mir nicht
Das liegt daran, dass Niedersachsen, zumindest in seinem Brandschutzgesetz und in seinen Verordnungen, Verwaltungsfunktion und Einsatzfunktion trennt. Will heißen: Ein Gruppenführer hat verwaltungstechnische Aufgaben und Aufgaben in der Aus- und Fortbildung. Zusätzlich hat er natürlich auch eine Einsatzfunktion. Diese muss aber nicht unbedingt der gewählte GF/ZF übernehmen, das darf jeder ausgebildete GF/ZF. Es gibt nämlich auch Wehren, da gibt es deutlich mehr ausgebildete GF als es "strukturelle GF nach Feuerwehrverordnung" gibt.
Letztendlich hinkt da glaube ich die Feuerwehrverordnung noch deutlich der Realität hinterher (die eher im Einsatzdienst abgebildet ist...) und "beharrt" auf alten, schon fast paramilitärischen Strukturen, als die Feuerwehr noch straff von oben nach unten über mehrere Ebenen durchorganisiert war und nicht relativ partizipatorisch (zumindest im Ausbildungsdienst) arbeitete...
Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!
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| 06.04.2020 09:26 |
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