1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Geschrieben von Oliver S.An einer nicht geheimen Wahl würde ich nicht teilnehmen. Es ist für mich angesichts der Aufgabenbereiche der zu wählenden Führungskräfte und des für eine funktionierende Feuerwehreinheit notwendigen vernünftigen Miteinanders völlig unverständlich, wieso man hier seine Stimme nur geheim abgeben mag. Auch vor dem Hintergrund, dass man damit letztlich niemanden tatsächlich in ein wie auch immer geartetes Amt wählt, sondern lediglich einen Vorschlag dazu abgibt.
Mein Vorschlag diesbezüglich lautet im Übrigen auch nicht, dass pauschal alle geheimen Wahlen abgeschafft werden, sondern dass das entweder von der Einheitsgröße abhängig gemacht wird oder von der jeweiligen Mannschaft vor dem eigentlichen Wahlprozedere festgelegt wird. Dies entspricht auch so übrigens dem Wahlverfahren in kommunalen Gremien. Bei den bedeutenderen Wahlämtern ist dort die geheime Wahl zwingend festgeschrieben, bei anderen Wahlen kann aber ein Gemeinderat mit einfacher Mehrheit eine offene Wahl beschließen. Wieso dann z.B. ein stellv. Wehrführer einer 20köpfigen Feuerwehreinheit zwingend geheim gewählt werden muss, habe ich noch nie verstanden. Wenn eine Gemeindewehr mit 200 Köpfen den Wehrleiter wählt, ist das wieder anders zu bewerten.
Und ja, das geheime Wahlverfahren, wenn man es wirklich ordentlich durchführt und vorbereitet, verursacht schon einiges an Verwaltungsaufwand. Der Hauptgrund, wieso ich hier für die Offenheit bin, ist aber der, dass die geheimen Wahlen in der Vergangenheit entweder so ablaufen, dass die Einheiten vor dem formalen Wahltermin eh schon alles offen miteinander abgestimmt haben, und dann nur noch fürs Gesetz das einstimmige Wahlergebnis herbeigeführt wird. Oder es läuft auf Kampfabstimmungen hinaus, etwas was i.d.R. zu Konflikten führt und im für den Feuerwehrdienst unabdingbaren Vertrauensverhältnis der Einsatzkräfte untereinander absolut nichts verloren hat. Die geheime Wahl wurde dann oftmals so gelebt, dass auch drumherum nicht offen miteinander umgegangen wird. Das nützt aber keiner Seite. Im Übrigen auch nicht dem Dienstvorgesetzten, der dann mit dem Vorschlag umgehen muss und dabei in größeren VG vielleicht auch gar nicht weiß, wie es in der Dorffeuerwehr XY, die gerade brav die Stimmzettel angekreuzt hat, eigentlich drunter und drüber geht.
Deshalb, da wo es zur Anzahl der Wahlberechtigten und zum wirklichen Stellenwert des "Amtes" passt, offene Abstimmungen, kurz und schmerzlos. Das ist kein Verlust an Demokratie, sondern ein Gewinn für einen vernünftigen Umgang miteinander.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |