1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Geschrieben von Adrian R.BF eine Inanspruchnahme Dritter nach Art. 9 anordne
Die BF handelt aber normalerweise nicht als Katastrophenschutzbehörde. Die arbeitet nach wie vor nach BayFwG.
Die K-Behörde kann durchaus auf die Leute der BF zugreifen und sagen, ihr macht normal Dienst, das könnte die K-Behörde aber auch im Ort der FF sagen.
Und nachdem aktuell eh das IM die K-Behörde ist, können die dich sowieso hinschicken, wo sie wollen^^
Wie bereits in nem anderen Post geschrieben, denke ich, dass das bayr. Katastrophenschutzgesetz für so einen Fall gar nicht vorgesehen war/ ist.
Man wollte halt eine Zentralisierung der Stellen und Maßnahmen in den Ministerien und da eignet sich halt nur das KSG.
Wie das dann im konkretem Einzelfall mit Pflichtenkollision, Grundrechtseinschränkungen, Maßnahmen, etc. aussieht, wird da für den bayern-/ deutschland-/(eig europa-/ und sogar weltweiten) "K-Fall" gar nicht näher ausgeführt.
Deswegen auch die aktuelle Situation mit der Ausgangsbeschränkung, die man rechtlich über das Infektionsschutzgesetz abdeckt, da die nach dem Katastrophenschutzgesetz nicht möglich wäre.
Geschrieben von Adrian R.Ist alles nicht ganz eindeutig. Für Rechtssicherheit könnte man beim Innenministerium um Klärung der Rechtslage bitten
Das hätte man schon längst tun können! Wie es in anderen Bundesländern seit Jahren schon Gang und Gäbe war...
Bisher gings ja auch. Aber man ist aktuell an dem Punkt angelangt, an dem es einer sauberen Regelung bedarf. Nicht nur bei der Fw, sondern auch im RD (und genug anderen Bereichen)
Geschrieben von Adrian R.besten getrennt nach "Fußvolk" und Führungsfunktionen in der BF,
sehe ich anders!
Solche Ausnahmen kann, darfs und wird's hoffentlich nicht geben, da es eine zu spezielle Regelung verschiedenster Einzelfälle wäre und deswegen zu unterschiedlich in der Auslegung enden könnte.
Davon ab: Warum sollte eine Führungskraft BF nicht mehr oder weniger Helfen müssen, wie andere?
Geschrieben von Adrian R.nach Bereitschaftsdienst und Freizeit
gibt's ja eig auch. Bereitschaftszeit ist anzuordnen und zu auch zu vergüten, das Verhalten in Freizeit ist mWn aktuell nirgendwo spezieller geregelt.
VG
Dies alles ist meine Meinung!
Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!
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