Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | wg. Corona: Dienstpflicht BF contra FF | 23 Beiträge |
Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 857739 |
Datum | 03.04.2020 10:10 MSG-Nr: [ 857739 ] | 1240 x gelesen |
Einsatzleiter
Innenminister
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Servus,
Geschrieben von werner n.An Corona oder vergleichbare Pandemien hat man vielleicht auch nicht gedacht, bzw. man hatte bis dato nur wenig aktuelle Erfahrung damit.
wenn ich das BayKSG so lese, kommt mir schon der Eindruck, dass man nicht sonderlich an Epi-/Pandemien gedacht hat.
Die Formulierungen tendieren eher zu technischen oder unwetterbedingten Ereignissen, als an einen medizinischen K-Fall (geschweige denn den Zusammenbruch ganzer Lieferketten und der med. Versorgung).
Es werden im KSG zwar Krankenhäuser angesprochen (Art. 8), aber nur, dass sie im Falle eines ManV erweiterte Maßnahmen vorzusehen haben.
Bezeichnungen wie Schadensort, Maßnahmen vor Ort,... untermauern dies mMn.
Auch die Bezeichnung "Örtlicher Einsatzleiter" als EL vor Ort, welcher Rechte allen Einsatzkräften gegenüber hat, wird in einem bayernweitem K-Fall fast ad absurdum geführt.
Geschrieben von werner n. auch bereits in "Friedenszeiten" zu diversen Konflikten führen
Diese Problemstellung hab ich durchaus schon mal zur Erörterung gestellt, aber seitens des IM und auch sonstiger Führungskräfte aus HA und EA leider keine Antwort erhalten.
Geschrieben von werner n.Und dass bei einigen Feuerwehren/Feuerwehrleuten das Bewusstsein der einfachsten Schutzmaßnahme (Abstand untereinander) noch nicht vorhanden ist, sehe ich an vielen Einsatzfotos in der Presse.
richtig, da fängt das Problem an!
Zusätzlich zu den BASIS-Hygieneregeln, hat man bei meiner Fw OP-Masken für jedermann, welche bereits im Fahrzeug angelegt werden müssen, verteilt, bei (in)direktem Patientenkontakt FFP2 Masken auf dem Fahrzeug und bei dringenden Verdachtsfällen, die ein Tätigwerden der Fw direkt am Pat erfordern, Infektionsschutzsets.
Da muss man halt auch sagen, dass manche ihre Hausaufgaben machen und andere wiederum halt einfach nicht.
Geschrieben von werner n.Sicherheit Augenmaß auf beiden Seiten gefragt
richtig.
Deswegen sollte es aber nicht pauschal verboten werden.
VG
Dies alles ist meine Meinung!
Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!
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