Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | wg. Corona: Dienstpflicht BF contra FF | 23 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 857737 |
Datum | 03.04.2020 09:26 MSG-Nr: [ 857737 ] | 1296 x gelesen |
Grundgesetz
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Stefan D.Es gibt noch andere, wie die Gesunderhaltungspflicht (hergeleitet aus Art. 33 IV GG und § 34 BeamtStG).
Ich meine, genau um die geht es in dieser Situation. Da kann man, meine ich, auch mit entsprechenden Anordnungen arbeiten.
Ähnlich wie die "Kontaktverbote" o.ä. Die sind ja auch im Normalfall so nicht umsetzbar.
Wie gesagt, das als juristischer Laie.
Abseits von der Juristerei, sollte man hier auch mit gesundem Menschenverstand rangehen. Es bringt auch niemandem was, wenn man in einer wichtigen Position ist und wegen einer Infektion bei der Tätigkeit in einer FF ausfällt.
Ich denke, wenn wir hier alle mit Augenmaß arbeiten, sollte auch sowas lösbar bzw. umsetzbar sein.
Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.
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