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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themawg. Corona: Dienstpflicht BF contra FF23 Beiträge
AutorStef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern857733
Datum02.04.2020 21:15      MSG-Nr: [ 857733 ]1688 x gelesen

Servus,

hier muss ich Adrian jetzt zu 100 % recht geben.

Die hier vorgebrachte Nr. 6.1.2 VollzBek BayFWG spricht nur von Mitgliedern des THW sowie von Mitgliedern von Organisationen gem. Art. 7 III Nr. 5 BayKSG (das sind die freiwilligen Hilfsorganisationen). Die Feuerwehren sind in Art. 7 III Nr. 4 BayKSG aufgeführt also davon nicht betroffen! Das ist auch gut so, dass hier nicht alle betroffen sind, die in Art. 7 III BayKSG zur Katastrophenhilfe verpflichtet sind! Sonst würden auch die Mitarbeiter städtischer Bauhöfe und noch viele mehr wegfallen! Die fallen nämlich unter Art. 7 III Nr. 1 BayKSG. Die VollzBek ist übrigens das letzte und kleinste Glied in der Kette. Vorher sagt die AVBayFWG in § 9 (Achtung: redaktionelle Änderung, die ABek verweist noch auf § 8) das selbe. Aber beides sind nur SOLL-Vorschriften!

Hier muss man sich auch mal vor Augen halten, dass das Feuerwehrgesetz und die Ausführungsverordnung aus 1981 sind. Die VollzBek nimmt nur das auf und erläutert das. Das war die Zeit, als bei so mancher Feuerwehr noch "unser Feuer" galt. Ich denke, dass sich das wesentlich geändert hat und sowohl die Zusammenarbeit der Feuerwehren untereinander, als auch mit den Hilfsorganisationen große Fortschritte gemacht hat. Man muss sich einfach mal vorstellen, dass das noch eine ganz andere Zeit war. Hauptamtlichen Rettungsdienst gab es in Bayern, auf dem Land erst seit vielleicht einem Jahrzehnt. Die Aufgabentrennung THW/Feuerwehr hat sich auch erst wenige Jahre zuvor entwickelt/scharf gezeichnet. Ich glaube, dass sich diese Vorschrift mittlerweile selber überholt hat. Von der Nutzung des Know-Hows von Berufsfeuerwehrlern/Werkfeuerwehrlern, Rettungsdienstlern, Leistellenmitarbeitern... denke ich haben die Freiwilligen Feuerwehren in den vergangenen Jahren deutlich profitiert.

Über das Berufsbild des Leitstellendisponenten zeigt sich auch, dass diese doppelte Expertise gewünscht ist. Muss doch der Leistellendisponent (in Bayern) entweder Gruppenführer FF und RettSAN sein oder entsprechende Lehrgänge dazu besuchen.

Zugleich profitieren die Feuerwehren im täglichen Dienst - gerade auf dem Land - davon, dass Berufsfeuerwehrler, Werkfeuerwehrler, Rettungsdienstler, Polizisten Schichtarbeiter sind und zu Zeiten zur Verfügung stehen, bei denen der normale Arbeiter halt nicht kann. Klar gibt es Freistellungsansprüche, das hilft aber z.B. in ländlichen Gemeinden im Umfeld einer Großstadt nichts, wo alle unterm Tag in die Großstadt pendeln.

Alles in allem glaube ich, dass in der Praxis der Nutzen in den vergangenen Jahren/Jahrzehnten wesentlich größer war, als die Probleme, die hier mancher sieht.

Übrigens kann ich mich auch bei dem ein oder anderen bekannten Forumsmitglied daran erinnern, dass hinten auf dem Buchcover Feuerwehr und Wasserwacht angeführt waren. Mit ein wenig Verstand kommt sich das nicht in die Quere ;-)

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 02.04.2020 12:26 Marc7o H7., Loiching
 02.04.2020 12:44 Jure7k D7., Walldorf
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 02.04.2020 17:40 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
 03.04.2020 09:26 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 03.04.2020 09:43 Chri7sto7ph 7R., Berching
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