Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | wg. Corona: Dienstpflicht BF contra FF | 23 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 857732 |
Datum | 02.04.2020 19:22 MSG-Nr: [ 857732 ] | 2049 x gelesen |
Kreisbrandmeister
Kreisbrandinspektor
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo Werner,
Geschrieben von werner n.Da steht bereits, dass Mitglieder anderer Organisatíonen, die im Katastrophenschutz tätig sind (dazu zählen alle Feuerwehren) nicht noch Dienst in einer FFW machen sollen (sinngemäß).
Demnach müsste man aber gerade die Aufnahme von BFlern, Rettungsdienstlern, Pflegern und anderen Angehörigen der kritischen Infrastruktur kritisch sehen. Da fallen bei ziemlich vielen FFen Leistungsträger weg.
Die Bestellung der Personengruppe zu besonderen Führungsdienstkräften (Kommandant, KBM, KBI, Fachberater) müsste dann noch kritischer sein. Die Quote an hauptberuflichen Rettern in den Führungsebenen der Hilfsorganisationen ist allerdings nicht gerade gering in unserem Bereich. Man sehe sich beispielsweise an wo Fachberater ABC oder die Funktechniker arbeiten, dann wird die Personalauswahl in diesem Bereich deutlich schlanker.
Diese leisten 99% der Zeit sehr gute Arbeit.
Ich denke das muss man differenzierter betrachten. Klar sollten Herr Schäuble und Herr Fiebach keinen Dienst in der COVID-Teststation nach BayKSG machen.
Einschränkungen in der FF bezüglich Übungsdienst und planbaren Einsätzen denke ich sind im Rahmen der Gesamtlage zu rechtfertigen. Sollte der Mitarbeiter zum bestätigten Wohnhausbrand mit ausrücken wird die Argumentationsgrundlage im Disziplinarverfahren wieder dünn.
Deswegen meine Meinung: Alles nicht so einfach.
Viele Grüße
Adrian
Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren.
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