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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | wg. Corona: Dienstpflicht BF contra FF | 23 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 857727 | ||
Datum | 02.04.2020 18:28 MSG-Nr: [ 857727 ] | 1938 x gelesen | ||
Hallo Adrian Es gib im Bayerischen Feuerwehrgesetz schon einen Artikel, der sich mit den Interessenskonflikten bei Doppelmitgliedschaften befasst. Besser gesagt in den Durchführungsvorschriften zum Art. 6, im Abschnitt 6.1.2. Da steht bereits, dass Mitglieder anderer Organisatíonen, die im Katastrophenschutz tätig sind (dazu zählen alle Feuerwehren) nicht noch Dienst in einer FFW machen sollen (sinngemäß). Das ist zwar nicht besonders detailliert, aber man hat schon in die richtige Richtung gedacht. Also gibt eigentlich schon eine rechtliche Grundlage, die man zumindest in der Auslegung heranziehen könnte. mkg WErner | ||||
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