Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | wg. Corona: Dienstpflicht BF contra FF | 23 Beiträge |
Autor | Stef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern | 857723 |
Datum | 02.04.2020 17:48 MSG-Nr: [ 857723 ] | 1960 x gelesen |
Berufsfeuerwehr
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Grüß Dich Adrian,
ich hab gerade das BayBG in einem anderen Post ein wenig beleuchtet. Ein kleiner Hinweis noch: Das BayFWG hat doch eine ähnliche Klausel, nämlich in Art. 13 II Nr. 2 BayFWG. Also während dem Dienst bei einer BF zur FF gehen geht definitiv nicht. Auch hier ist es aber wieder so, dass die Prüfung am Ende der Kette kommt. Erst muss ich prüfen, was der Beamte für eine Pflicht aus dem BayBG hat. Wenn ich feststelle, dass er hier eine Dienstpflicht hat, dann wird nach dem BayFWG geprüft, ob sie mit dem Feuerwehrdient unvereinbar ist.
lg
Stefan
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|