alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Grundgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themawg. Corona: Dienstpflicht BF contra FF23 Beiträge
AutorStef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern857721
Datum02.04.2020 17:40      MSG-Nr: [ 857721 ]2050 x gelesen

Hallo Ralf, hallo Andreas,

vom Prinzip seh ich das ähnlich, aber ihr macht in Euerer Bewertung einen Systemfehler ;-) Ich stell Euch den am Schluss kurz dar, ok?

Meine Intention war eigentlich das Augenmerk darauf zu richten, dass jetzt fast ALLE systemrelevanten Berufe ihren Mitarbeiten das Ehrenamt verbieten. Das gefährdet unser System Freiwillige Feuerwehr massiv. Dass Berufsfeuerwehren und die Polizei hier über den Beamtenstatus zurecht privilegiert zu sehen sind, steht außer Frage. Allerdings bleibe ich dabei, dass die Art und Weiße, wie mancher Dienstherr das macht fragwürdig ist und damit weder seinen Beamten gerecht wird, noch ein gutes Vorbild in der Öffentlichkeit abgibt. Das könnte man geschickter machen.



Ich hab vorhin gesagt, ihr habt einen Systemfehler bei der Prüfung gemacht, den würde ich Euch gerne darstellen.

Grundsätzlich müssen wir die Vorschriften in der richtigen Reihenfolge prüfen:

- hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums/Grundgesetz
- Beamtenstatusgesetz bzw. Landesbeamtengesetz
- das jeweilige Landesfeuerwehrgesetz bzw. seine Ausführungsverordnungen kommen erst am Schluss dieser Prüfung.

Diese Reihenfolge ist auch logisch - in den von Euch beiden zitierten Vorschriften steht jeweils sinngemäß, dass bei Pflichtenkollisionen die Pflichten aus dem Hauptamt vorgehen. Ich muss jetzt aber vorher schauen, welche Pflichten der Beamte hat! Ich such mir jetzt nur ein Beispiel einer Dienstpflicht, die den Freizeitbereich betrifft raus. Es gibt noch andere, wie die Gesunderhaltungspflicht (hergeleitet aus Art. 33 IV GG und § 34 BeamtStG). Mir geht's nur darum, dass man nicht zu früh zum Ende der Kette springen darf, sonst könnte was falsches rauskommen.

Wenn der Beamte im Dienst ist, oder zu seinem Dienst sollte, dann ist das ziemlich klar, das spar ich mir jetzt zu erläutern. Hier komme ich mit dem Weg, den ihr jetzt gewählt habt, sprich mit einer Abkürzung, wahrscheinlich auch zum richtigen Ergebnis. Da leuchtet jedem ein, dass er jetzt auch eine Dienstpflicht hat.

Wenn es aber um die Freizeit des Beamten geht, dann muss ich erst Mal schauen, ob hier für den Beamten auch Pflichten bestehen bzw. das Beamtenrecht für den Beamten eine Einschränkung seiner Rechte vorsieht. Hier könnten wir zum Beispiel prüfen:


- Das Verbot von Nebentätigkeiten, in Bayern in den Art. 81 ff BayBG geregelt:
Art. 81 III Nr. 5 BayBG sagt, dass dem Beamten Nebentätigkeiten untersagt werden können, die zu einer wesentlichen Einschränkung der dienstlichen Verwendbarkeit des Beamten führen können. Problem könnte hier der Art. 81 II BayBG sein, der definiert, dass öffentliche Ehrenämter keine Nebentätigkeiten im Sinne dieses Gesetztes sind. Art. 3 der bayerischen Nebentätigkeitsverordnung sagt (gekürzt) dass Ehrenämter Tätigkeiten sind, die in Gesetzen als Ehrenamt bezeichnet werden. Art. 6 BayFWG sagt: Feuerwehrdienst wird ehrenamtlich geleistet.

Das wäre jetzt in der rechtlichen Kette der springende Punkt: ist der Feuerwehrdienst ein öffentliches Ehrenamt, dann ist es keine Nebentätigkeit, dann kann ihm der Dienstherr das nicht verbieten. Wenn dem Beamten kein Verbot ausgesprochen werden kann, dann hat er in der Freizeit keine dienstliche Pflicht, die im Widerstreit mit seiner ehrenamtlichen Feuerwehrdienstpflicht liegt. Deswegen ist die Beachtung einer Prüfreihenfolge so wichtig.


Wie gesagt, man kann noch andere Pflichten, die in die Freizeit reingehen finden, hier gings mir nur um die Systematik. Der letzte Punkt in der Kette kann noch so einleuchtend klingen, wenn wir vorher abbiegen müssten, dann kämen wir nicht zum richtigen Ergebnis, wenn wir eine Abkürzung nehmen.

lg

Stefan

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 02.04.2020 12:26 Marc7o H7., Loiching
 02.04.2020 12:44 Jure7k D7., Walldorf
 02.04.2020 13:00 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
 02.04.2020 14:24 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 03.04.2020 14:34 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
 02.04.2020 15:48 Ralf7 K.7, Köln
 02.04.2020 17:40 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
 03.04.2020 09:26 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 03.04.2020 09:43 Chri7sto7ph 7R., Berching
 02.04.2020 17:02 Adri7an 7R., Utting
 02.04.2020 17:48 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
 02.04.2020 18:01 Adri7an 7R., Utting
 02.04.2020 18:07 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
 03.04.2020 08:52 Chri7sto7ph 7R., Berching
 02.04.2020 18:28 wern7er 7n., reischach
 02.04.2020 19:22 Adri7an 7R., Utting
 02.04.2020 21:15 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
 02.04.2020 21:53 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 03.04.2020 07:48 wern7er 7n., reischach
 03.04.2020 10:10 Chri7sto7ph 7R., Berching
 03.04.2020 12:38 Thom7as 7H., Gräfelfing
 03.04.2020 10:36 Chri7sto7ph 7R., Berching
 13.07.2020 21:14 Chri7sto7ph 7R., Berching

0.269


wg. Corona: Dienstpflicht BF contra FF - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt