Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | wg. Corona: Dienstpflicht BF contra FF | 23 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 857710 |
Datum | 02.04.2020 14:24 MSG-Nr: [ 857710 ] | 2646 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Berufsfeuerwehr
Berufsfeuerwehr
Geschrieben von Stefan D.So wie das jetzt in Bayern passiert, dass einfach pauschal alle Aktivitäten im Ehrenamt - die nicht ohne Kontakt zu anderen erledigt werden können - verboten werden, ist zumindest fragwürdig.
Das passiert, ganz sicher, bundesweit. Bei uns in der Stadt ist es zumindest genauso.
Es geht darum, Infektionsrisiken einzuschränken. Auch soll verhindert werden, dass durch eine Infektion des Kameraden im Dienst der FF eine Infektion in die BF getragen wird.
Man kann diese Pflicht zur Infektionsvermeidung im Rahmen der Pandemie außerhalb des eigentlichen Dienstes zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft der BF auch als Dienstpflicht ansehen. Daher könnten entsprechende Paragraphen im jeweiligen Feuerwehrgesetz schon greifen.
Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.
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| 02.04.2020 12:26 |
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Marc7o H7., Loiching |
| 02.04.2020 12:44 |
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Jure7k D7., Walldorf |
| 02.04.2020 13:00 |
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Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald |
| 02.04.2020 14:24 |
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Andr7eas7 K.7, Magdeburg | |