Grüß Dich,
das war ja schon immer so. Ich glaube eher Marco spielt darauf an, dass in Bayern derzeit Berufsfeuerwehren, Polizeipräsidien, Justizvollzugsanstalten, Stromversorger und noch ein paar andere Ihren Mitarbeitern ausdrücklich verbieten in ihrer FREIZEIT Feuerwehrdienst zu leisten.
Die Bundespolizei macht das konsequent, soweit ich weiß machen die das so, dass die dann Rufbereitschaft anordnen und auch vergüten. Hier würde ich das auch als Eindeutig sehen. Bei den anderen, die das einfach nur verbieten sehe ich das durchaus ein wenig fragwürdig. Der Grundgedanke dahinter ist klar, die eigene Einsatzbereitschaft nicht dadurch zu gefährden, dass sich Mitarbeiter in der Freizeit anstecken. Aber wenn das ALLE systemrelevanten Arbeitgeber (von der Spedition die Lebensmittel transportiert, über Krankenhäuser, Rettungsdienste, Wasserversorger, Landratsamt...) machen bringen wir das ehrenamtliche System Feuerwehr zum Kippen!
Dass diese Arbeitgeber im Einzelfall eine Möglichkeit brauchen Kontakte einzuschränken ist nachvollziehbar. Wenn z.B. eine Polizeidienststelle oder eine BF bereits massiv durch Ausfälle geschwächt ist, dann sehe ich das durchaus verständlich, dass die versuchen in die Freizeit einzugreifen. Folgerichtig dann aber auch mit angeordneter Bereitschaft und Vergütung (Wenn der Dienstherr von seinen Mitarbeitern etwas besonderes verlangt, aber selber nicht bereit ist die vorgesehene Vergütung für Bereitschaftszeiten zu zahlen, dann kann die Situation bei dem Dienstherren nicht so dringend sein).
So wie das jetzt in Bayern passiert, dass einfach pauschal alle Aktivitäten im Ehrenamt - die nicht ohne Kontakt zu anderen erledigt werden können - verboten werden, ist zumindest fragwürdig.
Vom Vorbildcharakter dieser Institutionen ganz zu schweigen!
Schönen Gruß
Kleiner Nachtrag: Einschlägig wären hier die Art. 81 ff BayBG (bayerisches Beamtengesetz), ggf. i.V.m. mit der Nebentätigkeitsverordnung sowie dem Feuerwehrgesetz. Ggf. spielen auch noch Spezialvorschriften wie für die Feuerwehr wieder das BayFWG und für die Polizei das PAG mit rein. Nach kurzem Drüberlesen ist mir eine eindeutige Stellungnahme dazu nicht möglich.
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Geändert von Stefan D. [02.04.20 13:06] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |