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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | Vorbeugende Maßnahmen der Feuerwehren? - war: Coronavirus in Deutschland | 288 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 857360 | ||
| Datum | 21.03.2020 09:48 MSG-Nr: [ 857360 ] | 7783 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Alexander H. So und hier widersprichst du dich im höchsten Maße selbst. Beides kann sein. - Ausgangsperre gilt selbstverständlich auch für (Freiwillige) Feuerwehrleute im Einsatzfall greift ein höheres Rechtsgut: - Ausgangssperre gilt dann für die Einsatzkraft selbstverständlich nicht. Die kann zum Feuerwehrhaus gehen und ausrücken. Ähnlichkeiten mit den Sonderrechten der StVo sind beabsichtigt ;-) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt  | ||||
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