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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Vorbeugende Maßnahmen der Feuerwehren? - war: Coronavirus in Deutschland | 288 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 857358 | ||
Datum | 21.03.2020 09:20 MSG-Nr: [ 857358 ] | 7281 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stefan D. Er gilt definitiv nicht: In dem Fall gibt es keine Möglichkeit Bundesrecht zu beschließen. Da es in diesen Fällen kein Bundesrecht gibt, kann auch Bundesrecht nicht Landesrecht brechen. Geschrieben von Stefan D. Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz unterliegen der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz der Länder. Das IfSG ist ein Bundesgesetz. Das schützt jetzt die Feuerwehr nicht generell vor jeder Maßnahme. Der Einzelne Feuerwehrmann kann sehr wohl als Privatperson unter Quarantäne gestellt werden, das gilt dann natürlich auch für den Feuerwehrdienst. Auch kann ich mir vorstellen, dass ein Einzelnes Feuerwehrhaus, das z.B. kontaminiert ist für eine bestimmte Zeit nicht betreten werden darf. So und hier widersprichst du dich im höchsten Maße selbst. Einerseits sagst du der Feuerwehrmann kann unter Quarantäne/Ausgangssperre gesetzt werden und dann behauptest du wieder das Gegenteil? Sorry, aber das ist lächerlich. Geschrieben von Stefan D. Der gesunde Menschenverstand sagt doch eigentlich jedem, dass der Einsatzdienst weiter laufen muss!!! Das geb ich dir mal recht. So und nun klinke ich mich aus dieser juristischen Diskussion aus. | ||||
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