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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Vorbeugende Maßnahmen der Feuerwehren? - war: Coronavirus in Deutschland | 288 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 857343 | ||
Datum | 20.03.2020 19:08 MSG-Nr: [ 857343 ] | 7589 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stefan D. - die Verordnung überhaupt eine gesetzliche Pflicht nach dem BayFWG (ich erinnere daran, freiwillig sind bei der Freiwilligen Feuerwehr nur der Eintritt und der Austritt ;-)) aushebeln kann. Die Allgemeinverfügung sagt nur aus das eine Ausgangssperre aufgrund des InfektionsschutzGESETZES in Kraft getreten ist und gibt Ausnahmen bekannt, worin eine generelle und komplette Ausgangssperre "ausgehebelt" wird. Da das IFSG (Bundesrecht) ist und das BayFwG (Landesrecht) erinner ich dich mal an das Grundgesetz. Bundesrecht schlägt Landesrecht. | ||||
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