News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Vorbeugende Maßnahmen der Feuerwehren? - war: Coronavirus in Deutschland | 288 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 857340 | ||
Datum | 20.03.2020 18:20 MSG-Nr: [ 857340 ] | 7601 x gelesen | ||
Infos: | alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Geschrieben von Alexander H. Somit lesen sich die Gründe in meinen Augen abschließend.Und in den Augen von Leuten, die wissen, dass das Wort "insbesondere" vor Aufzählungen in Rechtsvorgaben immer bedeutet, dass diese nicht abschließend sind, liest es sich so, als wäre die Aufzählung der triftigen Gründe in dieser Allgemeinverfügung nicht abschließend. Wer da aber anderer Ansicht ist, darf natürlich im Einzelfall bei jeder Alarmierung überlegen, ob sich die zu erwartende Einsatztätigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit auch schon unter Nr. 5 a), b), c), d), e), f), g) und/oder h) subsumieren lässt. Bei einem vernünftigen Heustadlbrand werden wahrscheinlich 3-5 der triftigen Gründe zutreffen, so dass man auch bei abschließender Interpretation noch löschen kann. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|