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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Vorbeugende Maßnahmen der Feuerwehren? - war: Coronavirus in Deutschland | 288 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 857179 | ||
Datum | 15.03.2020 17:16 MSG-Nr: [ 857179 ] | 8734 x gelesen | ||
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Hallo Zusammen, Geschrieben von Thorsten R. In die Betrachtung zur Einsatzfähigkeit der Atemschutzgeräteträger kann hilfsweise auch ein erfolgreich absolvierter Einsatz oder Übungseinsatz herangezogen werden. eine Sinvolle Information in dieser besonderen Situation. Es wäre auch schwer verständlich, wenn AGT die, wie bei uns 10-20 reale Einsätze absolvieren, dann plötzlich von einem auf den anderen Tag nicht mehr Tauglich sein sollen, nur weil kalendarisch die Zeit abgelaufen ist, in der die vorgeschriebene Folgeübung erbracht werden musste. Gilt natürlich nur für besondere Ausnahmesituationen wie dieser, wo die Möglichkeiten fehlen, die jährlichen Belastungsübungen durchzuführen. Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | ||||
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