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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Vorbeugende Maßnahmen der Feuerwehren? - war: Coronavirus in Deutschland | 288 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8T., Thallwitz / Sachsen | 857174 | ||
Datum | 15.03.2020 15:27 MSG-Nr: [ 857174 ] | 8971 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M.
Das sehe ich etwas anders. Lt. der entsprechenden FwDv ist diese vorgeschrieben. Als Führungskraft hast du keine Möglichkeit als den betrefenden AGT nicht einzusetzen. Wir brauchen eine wasserdicht Regelung die diese Vorgaben befristet aussetzt. Das bedeutet, alle Beteiligten ( Budesländer, Unfallkassen etc. ) müssen das schnellstmöglich klären. Wenn der erst AGT verunfallt und seine Belastungsübung länger als zulässig zurückliegt will sich keiner den Hut aufsetzen. man(n) lernt nie aus | ||||
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