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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Vorbeugende Maßnahmen der Feuerwehren? - war: Coronavirus in Deutschland | 288 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 857170 | ||
Datum | 15.03.2020 13:58 MSG-Nr: [ 857170 ] | 9095 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Michael W. Dazu im Einklang, da (außer bei Ü50) öfter fällig als die G26: Jährliche Atemschutzunterweisung sowie jährliche Belastungsübung. Momentan kein Übungsbetrieb -> keine Unterweisung. Je nach AS-Übungsstrecke wurden auch die geschlossen, zumindest wenn da kreisübergreifend Möglichkeiten genutzt wurden. Keine Unterweisung, keine Belastungsübung -> nicht tauglich. ich würde da differenzieren: - jährliche Belastungsübung => in der momentanen Situation dürfte eine fehlende Belastungsübung auf einer Atemschutzstrecke relativ "egal" sein. - G26-Untersuchung => ok - da wird es diffiziler. Wenn die G26 abgelaufen ist kann die Entscheidung ob man dann zeitlich begrenzt trotzdem Atemschutz machen kann schwierig. Ich denke das man da - wenn es keine offensichtlichen Bedenken gibt - schon mal 4 - 8 Wochen überziehen kann. Das kommt aber auch auf das "Umfeld" drauf an. Wenn trotzdem noch genug taugliche Atemschutzgeräteträger verfügbar sind eher nicht. Wenn es eng wird eher doch. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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