News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Vorbeugende Maßnahmen der Feuerwehren? - war: Coronavirus in Deutschland | 288 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 857139 | ||
Datum | 14.03.2020 10:53 MSG-Nr: [ 857139 ] | 10122 x gelesen | ||
Infos: | alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Nach oben hin, weil Kräfte/Standorte ausfallen, oder nach unten hin, wegen der Abwägung zwischen Ausbreitungsgefahr und Schutzziel? Bei letzterem muss man sich fragen, warum es dann dafür überhaupt die Ausbreitungsgefahr gebraucht hat. Zu ersterem gibt es in RLP schon Vorgaben, dass das Land frühzeitig zu informieren ist, wenn der Einsatzbetrieb eines Standortes/Einsatzmittels stark eingeschränkt oder eingestellt werden muss. Was man dann dort mit der Info macht, kann ich nur vermuten. § 1 Abs. 1 der Feuerwehrverordnung enthält dazu drei kleine Worte, und den Abs. 4 gibts am Ende auch noch. Interessant für die Personalfrage können auch Fallkonstruktionen sein wie z.B.: Meine G26.3 läuft im April ab, mein C im Juni. Haben Ärzte gerade Zeit für sowas, hat man "Ausweichärzte", erstmal rheinische Lösung... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Sebastian K. [14.03.20 11:06] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|