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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abrechnung Einsätze | 5 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 856898 | ||
Datum | 04.03.2020 07:46 MSG-Nr: [ 856898 ] | 2579 x gelesen | ||
Servus Andreas, bei uns in der Kostenkalkulation der Ausrücke bzw. Nutzungsstunden von Fahrzeug/Spezialgerät/Personal mit drin. Wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet, so dass z.B. gewährleistet ist dass der Stundensatz Personal sowohl die Ansprüche AG abdeckt als auch einen gewissen Teil für Ersatz PSA enthält. Die ist hier jedoch mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer (z.B. Schnürstiefel namhafter Hersteller auf 5 Jahre) kalkuliert. Bei Fahrzeugen läufts im Grunde genauso, weil ein HLF 20 aus 2019 nicht den selben Satz haben kann wie eine DL, die deutlich mehr in der Anschaffung kostet, vorgehalten werden muss und trotzdem weniger Stunden läuft. Und gleich vorweg: Ja, dass hat bei Großschadenslagen den Nachteil, dass wenn in erheblichem Maße PSA beschädigt wird diese nicht dem Verursacher in Rechnung gestellt werden kann. Das haben die 50 Verursacher davor, wo nichts beschädigt wurde, im Stundensatz schon mit aufgebracht. Das Thema Abrechnung ist immer wieder interessant. Zumal ich derzeit feststelle, dass Versicherer vermehrt zunächst mal die Kostennote zurückweisen und erst nach Klarstellung vollständig zahlen. Wohl aber auch darin begründet, dass so manche Verwaltung in Einsätzen ein zusätzliches Einnahmefeld ausgemacht und bei Rechnungslegung schier überzogen hat. Mehr gern auch per PN. Grüße, Sascha Kameradschaftliche Grüße Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | ||||
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