Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | VW will von der Feuerwehr Lenggries-Anger ein Fahrzeug zurück | 25 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 856643 |
Datum | 24.02.2020 15:27 MSG-Nr: [ 856643 ] | 3737 x gelesen |
Infos: | 23.02.20 Autobauer: VW-Vorserienfahrzeuge: Ein möglicherweise ernstes Unfall- und Verletzungsrisiko 23.02.20 Hintergründe zum Rückruf: VW hat Vorserienmodelle undokumentiert verkauft
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Strassenverkehrzulassungsordnung
Ich habe für den Rückruf der VW-Vorserien- bzw. Erprobungsfahrzeuge bisher keinerlei Anweisungen bekommen. Auch wenn ich nicht völlig ausschließen kann dass die entsprechenden Fahrgestellnummern in unseren Informationssystemen gespeichert sind und ggf. einen entsprechenden Hinweis auslösen würde ich doch davon ausgehen, dass der Rückruf alleine über die Zulassungsstellen geht.
Allerdings hatte ein Kollege letztens mal ein Fahrzeug (eines anderen Herstellers meine ich), das im Fahrzeugschein als "Erprobungsfahrzeug" beschrieben und auf einen privaten Halter zugelassen war. Da hat er dann im Hinblick auf §19(6) StVZO die Plakette verweigert; was daraus geworden ist weiß ich aber nicht. Allerdings muss da ja im Vorfeld auch die Zulassungsstelle geschlafen haben.
Fahrzeuge einbehalten dürfen wir aber in keinem Fall. Selbst wenn von einem Fahrzeug eine unmittelbare Verkehrsgefährdung ausgeht dokumentieren wird das (einschließlich Meldung an die Zulassungsstelle), haben aber selbst keinerlei Eingriffsrechte. Sollte der Halter uneinsichtig sein bleibt als letztes Mittel nur die Polizei hinzuzuziehen (und je nach Grad der Gefährdung vorher geeignete Maßnahmen nach dem Jedermannrecht zu treffen).
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