Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Sicherung eines Löschteichs? | 22 Beiträge |
Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 856550 |
Datum | 22.02.2020 08:54 MSG-Nr: [ 856550 ] | 2340 x gelesen |
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
Nach meiner Auffassung wäre der BM berechtigt schuldig, wenn der Teich im Verzeichnis der Löchwasserentnahmestellen offiziell als Löschwasserentmahmestelle für den Grund- und Objektschutz ausgewiesen wird. Betrifft ebenso das Organisationsversagen der Kommune, ein derartiges Verzeichnis nicht zu besitzen bzw. es soll es ja auch geben, dass gefakte Angaben drin stehen.
MkG
Klaus
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