Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Radmuttern an DRK-Einsatzfahrzeugen gelockert | 145 Beiträge |
Autor | Tobi8as 8B., Hamburg / | 856202 |
Datum | 11.02.2020 11:05 MSG-Nr: [ 856202 ] | 4092 x gelesen |
Infos: | 07.01.21 DRK MERKBLATT 2014 11.02.20 RADVERLUSTE 31.12.16 Probleme mit Radmuttern DB Sprinter (de.etc.notfallrettung, 2001)
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Fahrerlaubnisverordnung
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Jürgen M. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Am 08.02.2020, gegen 19:20 Uhr, befuhr ein Rettungswagen mit zwei Insassen und einem Patienten besetzt die L 240 aus Diesten kommend in Fahrtrichtung Sülze. Während der Transportfahrt (ohne Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten) lösten sich am Ortseingang Sülze an dem Fahrzeug sechs Radmuttern der linken Doppelbereifung, wodurch beide Räder von den Gewinden abscherten. Alle Insassen des Rettungswagens blieben unverletzt. Mögliche Schäden am Fahrzeug müssen noch ermittelt werden.
Nach ersten Ermittlungen ist davon auszugehen, dass die Radmuttern des Rettungswagens von einem bislang unbekannten Täter an einer bislang unbekannten Tatörtlichkeit in der Gemeinde Südheide gelöst wurden.
Polizeiinspektion Celle
Interessant in diesen Fällen ist, das immer davon ausgegangen wird, dass eine mutwillige Lockerung der Radmuttern die Ursache ist.
Geschrieben von Heinrich B.Da stellt sich doch wieder die Frage, gelockert oder waren die nicht fest?
Warum betrifft das (fast nur) Sprinter mit Doppelbereifung? Haben die solche Indikatoren benutzt, damit es sofort auffällt, wenn sich die Schrauben verdreht haben?
Man könnte weitergehend Fragen, werden die Fahrzeuge denn einer regelmäßigen Abfahrtskontrolle unterzogen? Wird diese gewissenhaft durchgeführt?
Natürlich erfolgt eine gewissenhaft Fahrzeugübernahme mit Beginn der Schicht, aber was wird üblicherweise bei Feuerwehr und Rettungsdienst in Deutschland überprüft? Beladung komplett, Geräte funktionstüchtig, Akkus (Funkgerät, Defi, etc.) geladen, Reserve Akkus vorhanden, etc., aber wird auch eine Abfahrtskontrolle am Fahrzeug durchgeführt.
Alle die seit der Reform der Fahrerlaubnisklassen ihren Führerschein Klasse C1 oder C erworben haben, sollten dies in der Fahrschule gelernt haben, natürlich gibt es vor allem im Rettungsdienst noch viele mit Altbesitz der Klasse 3, die bis 7,5t fahren dürfen, die minderwertige Ausbildung der früheren Jahre hat diesen Menschen natürlich nicht beigebracht was ein Abfahrtskontrolle ist, es ist auch fraglich ob die Inhaber eines "Feuerwehrführerschein" wissen was eine Abfahrtkontrolle ist und was dazu gehört (Off-Topic natürlich ist der Feuerwehrführerschein aus Sicht der Verkehrssicherheit totaler Müll und gehört abgeschafft), aber die Inhaber von C oder C1 Fahrerlaubnissen sollte doch mittlerweile recht groß sein.
Wird also eine Abfahrtskontrolle gemacht?
Man sollte als Feuerwehr oder Rettungsdienst in der Lage sich an den Vorgaben der DGUV-V 70 und den Punkten der Anlage 7 zur Prüfungsrichtlinie der FeV zu orientieren.
Geschrieben von DGUV-V70 §36 § 36 Zustandskontrolle, Mängel an Fahrzeugen
(1) Der Fahrzeugführer hat vor Beginn jeder Arbeitsschicht die Wirksamkeit der Betätigungs und Sicherheitseinrichtungen zu prüfen und während der Arbeitsschicht den Zustand des Fahrzeuges auf augenfällige Mängel hin zu beobachten.
(2) Der Fahrzeugführer hat festgestellte Mängel dem zuständigen Aufsichtführenden, bei Wechsel des Fahrzeugführers auch dem Ablöser, mitzuteilen. Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit gefährden, hat der Fahrzeugführer den Betrieb einzustellen.
Durchführungsanweisung zu § 36 Abs. 1:
Siehe auch BG-Grundsatz Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal (BGG 915).
Durchführungsanweisung zu § 36 Abs. 2:
Siehe auch § 16 der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (BGV A1).
Gilt die GUV-V70 auch für Feuerwehr und Rettungsdienst, das weiß ich nicht, ich frage mich aber warum sie nicht gelten sollte, also gehört dies zur täglichen Fahrzeugkontrolle dazu.
Die Anlage 7 zur Prüfungsrichtlinie gibt genauere Punkte die Kontrolliert werden sollten, die Punkte 1 zum EG-Kontrollgerät kann man dabei natürlich unberücksichtigt lassen.
Geschrieben von Anlage 7 der Prüfungsrichtlinie 3.2 Bremsen
3.2.1 Kontrolle des Standes der Bremsflüssigkeit
3.2.2 Prüfen der Druckwarneinrichtung
3.2.3 Vorratsdruck aufbauen, Fahrbereitschaft feststellen
3.2.4 Prüfen, ob Pedalwege frei sind
3.2.5 Sichtprüfung der Betriebs- und Feststellbremse
3.2.6 Wirkung des Lufttrockners (bzw. Vorrat des Frostschutzmittels prüfen - Frostschutzmittel für die Druckluftbremse sollte kein Fahrzeug bei Feuerwehr und Rettungsdienst mehr haben)
3.3 Räder, Reifen, Federung, Lenkung
3.3.1 Prüfen der Reifengröße anhand des Fahrzeugscheins (könnte entfallen, bzw. Punkt 3.3.1 und 3.3.2 und 3.3.3 als eine Aufgabe erledigt werden)
3.3.2 Prüfen der Tragfähigkeit und der Höchstgeschwindigkeit der Reifen anhand des
Fahrzeugscheins
3.3.3 Prüfen des Reifenzustandes / Reifendruckes (Profil, Beschädigung, Fremdkörper)
3.3.4 Sichtprüfung des Sitzes der Radmuttern
3.3.5 Prüfen der Felgen auf Beschädigung
3.3.6 Prüfung der Reserveradsicherung (entfällt in der Regel vermutlich)
3.3.7 Sichtprüfung der Federung
3.3.8 Funktion der Lenkhilfe prüfen
3.3.9 Lenkungsspiel prüfen
3.3.10 Ölstand der Servolenkung prüfen
3.4 Elektrische Ausstattung / Beleuchtungseinrichtungen / Kontrolleinrichtungen
3.4.1 Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Umrissleuchten vorne, Funktion prüfen
3.4.2 Bremsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung, Rückstrahler prüfen
3.4.3 Hupe, Lichthupe, Warnblinklicht, Seitenmarkierungsleuchten, Funktion prüfen
3.4.4 Batterie (Anschlüsse, Befestigung) prüfen
3.4.5 Kontrolllampen benennen oder Kontrollsysteme aktivieren und an zwei Beispielen erläutern
3.4.6 Schluss-, Umrissleuchten hinten, Funktion prüfen
3.5 Motor / Betriebsstoffe
3.5.1 Sichtprüfung von Kühler und Kühlleitungen, Kontrolle des Kühlflüssigkeitsstandes
3.5.2 Kontrolle des Motorölstandes
3.5.3 Dichtheit der Kraftstoffanlage, Kraftstoffleitung, Kraftstoffvorrat prüfen
3.5.4 Sichtprüfung des Antriebs von Nebenaggregaten (z.B. Lichtmaschine, Servo- und
Wasserpumpe)
3.5.5.Flüssigkeitsvorrat in Scheiben- und Scheinwerferwaschanlage kontrollieren
3.5.6 Überprüfung der Scheibenwaschanlage und der Einstellung der Spritzdüsen
3.5.7 Überprüfung der Zustandsanzeige für die Luftfilteranlage
3.6 Ausrüstung / Aufbau / Zusatzeinrichtung
3.6.1 Warnleuchte (Funktion), Warndreieck, Warnweste (Vorhandensein) (vermutlich noch sinnvoll)
3.6.2 Unterlegkeile (Anzahl, Unterbringung) (auch wichtig)
3.6.3 Verbandkasten (hat ein RTW/ KTW auch, müsste jetzt aber kein täglich zu kontrollierender Punkt sein)
3.6.4 Bordwände, Verschlüsse, Gepäckklappen, Ladeeinrichtung, Ladungssicherung
Zustandskontrolle) (kann entfallen)
3.6.5 Sichtprüfung der Anhängekupplung (kann entfallen)
3.6.6 Zustand der Scheiben und Spiegel (Sauberkeit, Beschädigung) (durchaus sinnvoll)
3.6.7 Plane / Spiegel (Zustand und Befestigung kontrollieren, prüfen, ob Plane frei von
Wasser, Schnee und Eis) (für Feuerwehr/ Rettungsdienst eher unnötig)
Es sollte doch möglich sein diese wichtigen Punkte der Verkehrs- und Betriebssicherheit regelmäßig zu überprüfen, dabei könnten alle Punkte in einer täglichen Checkliste überprüft werden oder es werden Checklisten nach Wochentag eingeführt und somit wöchentlich jeder dieser Punkte überprüft wird, es wäre auf jedenfall nicht zuviel verlangt.
Und vor allem wenn der Punkt 3.3.4 "Sichtprüfung des Sitzes der Radmuttern" regelmäßig (täglich) geprüft wird, dann sollten diese Meldungen weniger werden.
Ich vermute bei den meisten Fällen gelockerter Radmuttern eher menschliches Versagen das Fahrzeug auf Verkehrssicherheit zu prüfen und weniger "Anschläge" durch Täter die diese mutwillig lockern.
Aber vermutlich ist das zuviel verlangt und ja ich weiß, ich habe die alte Klasse 3 (der viele hinterhertrauern, obwohl es wichtig und richtig für die Verkehrssicherheit war diese abzuschaffen) und den Feuerwehrführerschein kritisiert, das kommt bei vielen bestimmt nicht gut an.
Und ordentliche regelmäßige und vor allem gewissenhaft durchgeführte Abfahrstkontrollen habe ich eher selten bei FF und Rettungsdienst in Deutschland angetroffen und wenn ich als "neuer" in der FF dies vorgeschlagen habe wurde ich oft schief angeguckt nach dem Motto "was sollen wir denn noch alles machen" obwohl eine wöchentliche Abfahrtskontrolle für FF ausreichend wäre.
Heißes Eisen also, daher überrascht mich die sofortige Theorie eines "Anschlag" auf die RTW nicht. (Man begibt sich ja gerne schnell in die Opferrolle "wir wollen nur helfen und alle sing gegen uns!")
P.S. wenn RTW immer in Fahrzeughallen stehen würden, dann würden die theoretischen Chancen zur Manipulation durch dritte sehr gering werden, an Wache in Halle, am Krankenhaus auch eher geschützt abgestellt, man könnte also auch durch bauliche Maßnahmen etwas für die Sicherheit machen, eine Abfahrtskontrolle sollte aber trotzdem Standard sein)
PP.S Es wäre interessant bei diesen Fahrzeugen zu erfahren ob diese draußen an der Straße, auf einem Hof oder in einer Fahrzeughalle stehen, denn dies würde Rückschlüsse auf die Wahrscheinlichkeit eines Anschlag geben)
Ich schreibe hier nur meine private Meinung, nie im Namen meiner Firma oder Feuerwehr
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Geändert von Tobias B. [11.02.20 11:15] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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Thom7as 7K., Hermeskeil |
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Volk7er 7L., Erlangen |
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Thom7as 7K., Hermeskeil |
| 06.12.2011 11:46 |
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Chri7sti7an 7R., Wuppertal |
| 06.12.2011 11:52 |
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Henn7ing7 K.7, Dortmund |
| 06.12.2011 11:55 |
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Thom7as 7K., Hermeskeil |
| 06.12.2011 21:32 |
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Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld |
| 06.12.2011 22:27 |
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Stef7fen7 H7., Bad Vilbel |
| 06.12.2011 23:12 |
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Hara7ld 7S., Köln |
| 06.12.2011 23:18 |
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Henn7ing7 K.7, Dortmund |
| 06.12.2011 23:22 |
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Hara7ld 7S., Köln |
| 06.12.2011 23:22 |
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Stef7fen7 W.7, Elmstein |
| 06.12.2011 23:25 |
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Hara7ld 7S., Köln |
| 06.12.2011 23:57 |
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Stef7fen7 W.7, Elmstein |
| 07.12.2011 08:26 |
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Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee |
| 07.12.2011 08:40 |
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Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee |
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., München |
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Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee |
| 07.12.2011 11:30 |
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| 07.12.2011 10:44 |
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., Flensburg |
| 07.12.2011 11:04 |
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., München |
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., Flensburg |
| 07.12.2011 12:42 |
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., München |
| 07.12.2011 13:20 |
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., Flensburg |
| 07.12.2011 13:41 |
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., München |
| 07.12.2011 20:02 |
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Mich7ael7 W.7, Herchweiler |
| 07.12.2011 20:06 |
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., München |
| 07.12.2011 20:20 |
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Mich7ael7 W.7, Herchweiler |
| 07.12.2011 09:37 |
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Thom7as 7M., Menden/ Sauerland |
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Simo7n M7., Waldaschaff |
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., Neroth |
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Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS |
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., Neroth |
| 07.12.2011 22:26 |
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Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee |
| 07.12.2011 22:38 |
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Chri7sti7an 7F., Fürth |
| 08.12.2011 08:46 |
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Simo7n M7., Waldaschaff |
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Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee |
| 08.12.2011 09:08 |
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Simo7n M7., Waldaschaff |
| 08.12.2011 10:12 |
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Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee |
| 08.12.2011 10:30 |
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Hara7ld 7S., Köln |
| 08.12.2011 11:00 |
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Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee |
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Thom7as 7M., Menden/ Sauerland |
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Stef7fen7 W.7, Elmstein |
| 08.12.2011 19:56 |
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Thom7as 7M., Menden/ Sauerland |
| 08.12.2011 10:19 |
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., München |
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Simo7n M7., Waldaschaff |
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., Nordheim |
| 08.12.2011 11:02 |
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Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee |
| 08.12.2011 10:39 |
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Hara7ld 7S., Köln |
| 08.12.2011 10:48 |
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., München |
| 08.12.2011 11:04 |
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Mich7ael7 W.7, Herchweiler |
| 08.12.2011 11:28 |
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., Frankfurt |
| 08.12.2011 14:39 |
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., Flensburg |
| 08.12.2011 18:40 |
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Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal |
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Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee |
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., Thierstein und Magdeburg |
| 08.12.2011 19:47 |
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., München |
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Stef7fen7 W.7, Elmstein |
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., Bad Hersfeld |
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., München | |