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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaRettungsmesser18 Beiträge
AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern856161
Datum09.02.2020 19:07      MSG-Nr: [ 856161 ]844 x gelesen
Infos:
  • 12.02.20 Rettungsmesser im Feuerwehreinsatz - Alles rechtens?
  • 09.02.20 Feststellungsbescheid des BKA von 2003 zu bestimmten Rettungsmessern

  • Geschrieben von Stefan D.
    - ein Messer, das offensichtlich als Rettungsmesser gemacht ist in der Fahrertüre (privat): OK
    Aber doch nur mit Freistellungsbescheid, würde ich sagen... die im einschlägigen Fachhandel erhältlichen "Rettungsmesser" sind mittlerweile fast durchgängig Einhandmesser gemäß den rechtlichen Vorgaben. Und um diese Führen zu dürfen, braucht man ein Bedürfnis. Und ein "Rettungsmesser" (das faktisch ein Einhandmesser ist) fällt da sicher nicht drunter, wenn man sich nicht im Einsatz befindet.

    Eine Einsatzkraft darf das "dienstliche" Rettungsmesser auch nicht so einfach auf dem Weg nach Hause führen, lediglich so lange, wie sie sich im Einsatz befindet... und der endet in aller Regel im FwGH. Danach ist privat, und da gilt dann wieder der § 42a WaffG.

    Ist übrigens bei der Bundeswehr ähnlich. Geschrieben von Stefan D.
    Darum sind z.B. die Polizei und die Bundewehr pauschal vom Waffengesetz ausgenommen.
    Stimmt so pauschal auch nicht ganz... wenn ein Soldat sein (für den zivilen Bereich verbotenes) Kampfmesser auf der Fahrt nach Hause dabei hat, hat er waffenrechtlich auch ein Problem, weil er es dann weder besitzen noch führen darf. Gab es meines Wissens auch schon einschlägige Verfahren. Das Führen von Schusswaffen bei der Polizei im "privaten" Bereich ist beispielsweise über eine Waffentrageberechtigung (über den Dienstausweis) geregelt.

    Was ich damit sagen will: alles nicht so einfach. Also entweder 11. Gebot (sich nicht erwischen lassen :-)) oder gut überlegen, ob ich ein solches Messer führe. Denn

    Geschrieben von Stefan D.
    Nebenbei: Bei uns im Landkreis reden wir hier im Regelfall über 30,- Verwarnungsgeld. Da muss schon einiges dazu kommen, dass das mal auf ein Bußgeld mit 60,- steigt.
    da kenne ich auch andere Waffenbehörden: wenn nämlich kein freiwilliges Einverständnis zum Einzug des Messers durch die Polizei (im Falle einer Anzeige), dann kann das schnell im Bußgeldverfahren angeordnet werden. Und dann kann's auch mal teurer werden als 30 oder 60 EUR.

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     08.02.2020 17:47 Hara7ld 7S., Köln
     08.02.2020 18:37 Alex7and7er 7H., Burgheim
     08.02.2020 21:43 mart7in 7w., rerik
     09.02.2020 01:48 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
     09.02.2020 10:45 Alex7and7er 7H., Burgheim
     09.02.2020 15:28 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald  
     09.02.2020 16:46 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
     09.02.2020 17:02 Hara7ld 7S., Köln
     09.02.2020 17:31 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
     09.02.2020 18:43 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
     09.02.2020 18:54 Alex7and7er 7H., Burgheim
     09.02.2020 19:08 Mark7us 7R., Höhenrain
     09.02.2020 22:19 Jako7b T7., Bischheim
     09.02.2020 19:07 Mark7us 7R., Höhenrain
     09.02.2020 20:37 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
     12.02.2020 09:40 Hara7ld 7S., Köln
     09.02.2020 16:25 Hara7ld 7S., Köln
     09.02.2020 08:57 Udo 7B., Schiltach

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