Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Zu hohe Rechnung für einen Feuerwehr-Einsatz | 41 Beiträge |
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 855990 |
Datum | 04.02.2020 21:11 MSG-Nr: [ 855990 ] | 1116 x gelesen |
Infos: | 02.02.20 TV-Beitrag auf RTL zum Einsatz der Feuerwehr Wolfegg
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Feuerwehr
Geschrieben von Henning K.Aber für den "normalen Gefahrenbaum" ist doch dann auch die Feuerwehr nicht zuständig, sondern der Besitzer muss sich selber drum kümmern?!
Die technische Hilfe zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen ist eine Pflichtaufgabe nach FWG BW.
Mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen kann die Feuerwehr beauftragt werden. Darüberhinaus kann die Feuerwehr als Einrichtung der Gemeinde natürlich auch andere Aufgaben wahrnehmen, das hängt von der jeweiligen Organisationsstruktur und Aufgabenverteilung ab. Dann wird die FW allerdings nicht auf der Grundlage des FWG tätig.
In BaWü gibt es gegenüber NRW einen viel weiter gefassten Polizeibegriff, so dass auch die Ortspolizeibehörde (Gemeinde) Aufgaben wahrnimmt, die in einigen anderen Ländern primär dem Polizeivollzugsdienst zugeordnet sind. Der Polizeivollzugsdienst wird in BaWü in vielen Fällen nur subsidiär tätig.
Diese Feinheiten sind im Alltag vermutlich nicht allen (freiwilligen) Feuerwehrkräften auf GF-Ebene bekannt. "Wasser in Wohnung" wäre so ein Klassiker, der in BaWü rechtlich anders laufen würde als in NRW.
Gruß, Stefan
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