§ 2 Abs. 1 FwG BW sagt doch nur, was die Feuerwehr als Aufgabe hat. Da steht nichts darüber, wie sie diese Aufgabe generell auszuüben hat, und schon gar nichts davon was sie dann im konkreten Einzelfall macht.
Das sie das in diesem RTL-Sendezeitenauffüllfall völlig überzogen gemacht hat, bestreitet hier ja keiner. Ein Einsatz beginnt (sollte...) mit einer Zuständigkeitprüfung, und schon dabei gilt: Wer im Führungskreislauf zuviel Gas gibt, fliegt oftmals ganz gewaltig aus der Kurve.
Dafür könnte man, anhand der vorliegenden Infos, diesen Einsatz als Paradebeispiel nehmen. Aufgabe: Ja. Einsatz: Flatterband, Fachfirma empfehlen (würde ich noch nichtmal selber bestellen), Einsatzende. Notstand behoben, Kostenersatz Fehlanzeige*.
Hat man dort leider nicht so gemacht, und wenn man so einen Einsatzbericht dann in Verwaltungen von Kommunen gibt, die mit 3.700 Einwohnern Selbständigkeit darstellen wollen, und deren hauptamtliches Verwaltungspersonal sich zur Personalversammlung platzmäßig in ner Bushaltestelle treffen kann, ist das halt auch in Baden-Württemberg die perfekte Grundlage dazu, bürokratischen Blödsinn zu veranstalten.
* Würde man den Baum nicht als Fall des § 2 Abs. 1 FwG sehen, sondern abgestuft als "andere Notlage" nach § 2 Abs. 2, würde der Begriff vielleicht gefälliger sein, aber bei der Kostenersatzprüfung rutscht man von der Aufzählung der unentgeltlichen Fälle in die, wo man den Kostenersatz verlangen soll. An der Stelle wäre der flatterbandbeglückte Bürger also froh, in einen Notstand geraten zu sein, und nicht nur in eine Notlage ;-)
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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