Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Zu hohe Rechnung für einen Feuerwehr-Einsatz | 41 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 855971 |
Datum | 04.02.2020 12:28 MSG-Nr: [ 855971 ] | 1170 x gelesen |
Infos: | 02.02.20 TV-Beitrag auf RTL zum Einsatz der Feuerwehr Wolfegg
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Feuerwehrgesetz
Geschrieben von Tobias B.führt in Baden-Württemberg schon zu einem öffentlichen Notstand? Der öffentliche Notstand nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg ist für mich zunächst mal das, was unter die Definition des öffentlichen Notstands nach § 2 Abs. 1 Satz 2 FwG BW fällt. Andere Definitionen von "Notstand" sind dazu erstmal unerheblich. Von der Abschaffung der Demokratie und der Grundrechte sind wir da wohl noch ein Stückchen entfernt.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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