Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Zu hohe Rechnung für einen Feuerwehr-Einsatz | 41 Beiträge |
Autor | Tobi8as 8B., Hamburg / | 855969 |
Datum | 04.02.2020 11:58 MSG-Nr: [ 855969 ] | 1230 x gelesen |
Infos: | 02.02.20 TV-Beitrag auf RTL zum Einsatz der Feuerwehr Wolfegg
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Feuerwehrgesetz
Geschrieben von Sebastian K.Meine Ansicht dazu:
Öffentlicher Notstand nach FwG BW: Ja.
Ein Baum, der möglicherweise umstürzen könnte und dann vielleicht auf eine Straße fällt, führt in Baden-Württemberg schon zu einem öffentlichen Notstand?
Wie nennt man es denn in Baden-Württemberg wenn es mal richtig schlimme Sachen gibt?
Von dem Baum geht durchaus eine Gefahr aus, aber erst wenn das Wetter stürmisch wird, Blitzschlag als Ursache und anschließend ruhiges Wetter, da ist die Gefahr des umstürzen doch eher abstrakt und theoretisch und keine konkrete Gefährdung.
Ein Notstand hat doch zur Folge, dass der Rechtschutz verkürzt wird, zugunsten des hoheitlichen Handeln um legislative und behördliche Maßnahmen und Verfahren, die sonst Zeit in Anspruch nehmen, beschleunigt, in der Regel sofort, durchsetzen zu können.
Ein Ausnahmezustand durch die Feuerwehr ausgerufen ist aber ebenfalls kein Notstand.
Ich kann beim besten Willen keinen Notstand, noch nicht mal einen Ausnahmezustand für die Feuerwehr erkennen. Dagegen spricht auch, dass man viele Fahrzeuge und Einsatzkräfte der Feuerwehr lange gebunden hat, bei einem Notstand hätte man die doch woanders gebraucht ("Absperren und frei melden!")
Wie begründet man in BW den Notstand bei solch geringfügigen Lagen, vor allem, da ein Notstand ein Eingriff in rechtliche Garantien der Bevölkerung bedeutet und in BW scheint ja alles als Notstand begründet zu werden.
Dies sehe ich als freiheitlicher Bürger sehr bedenklich, fast schon Demokratiegefährdend, zumindest nicht mit den Grundrechten in Einklang zu bringen.
Ich schreibe hier nur meine private Meinung, nie im Namen meiner Firma oder Feuerwehr
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