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RubrikEinsatz zurück
ThemaSchüler dürfen trotz Feueralarm Klassenraum nicht verlassen, laufende Abiturprüfung11 Beiträge
AutorPete8r F8., Murnau / Bayern855968
Datum04.02.2020 11:39      MSG-Nr: [ 855968 ]1031 x gelesen

Geschrieben von Sebastian K.Generell bin ich kein Freund der Ansicht, die Helden der Feuerwehr seien die einzigen, die bei Auslösen eines Wasauchimmeralarms zur 100%igen Wiederherstellung des Weltfriedens geeignet sind.

Das war nicht das Thema. Es ging lediglich darum, dass eine ausgelöste und alarmierende Brandmeldeanlage scheinbar - aus meiner Sicht grob fahrlässig - missachtet wurde. Es ging also zunächst um die unmittelbare Evakuierung, egal ob aufgeschaltet oder nicht. Bei einer Schule unterstelle ich mal, dass die Personenrettung oberste Priorität hat.

Im Übrigen bin ich schon der Ansicht, dass eine aufgeschaltete Anlage grundsätzlich durch die Feuerwehr zu kontrollieren ist, das hat nichts mit Heldentum oder Wichtigtuerei zu tun. Zusätzlich gibt es legitime Wege die Alarmierung der Feuerwehr für eine definierte Zeitspanne zur internen Erkundung zu verzögern, bevor der Alarm raus geht. Dies ist aber dann entsprechend zu regeln und die Kontrolle hat durch eingewiesenes Personal zu erfolgen, genau wie bei einer internen "Hausalarmierungsanlage".

In beiden fällen kann ich es jedoch absolut nicht verstehen, wenn Personen dazu genötigt werden - aus welchen Gründen auch immer - das Gebäude nicht zu verlassen, wenn der Grund der Auslösung nicht eindeutig geklärt ist. Und ich behaupte mal, dass ein Großteil eben nicht beurteilen kann, ob es nicht vielleicht doch in der Unterdecke oder im Bereich der Leitungs- und Lüftungsanlagen munter vor sich hin kokelt ...

Bei weitläufigen Gebäuden gibt es ja auch noch die Möglichkeit Abschnittsweise zu Alarmieren, wenn man nicht gleich den ganzen Gebäudekomplex kirre machen will.

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