Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Zu hohe Rechnung für einen Feuerwehr-Einsatz | 41 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 855965 |
Datum | 04.02.2020 10:34 MSG-Nr: [ 855965 ] | 1294 x gelesen |
Infos: | 02.02.20 TV-Beitrag auf RTL zum Einsatz der Feuerwehr Wolfegg
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Feuerwehrgesetz
Geschrieben von Stefan H.Inwiefern ist denn da die Allgemeinheit (!) in Not? Ein paar Meter Umweg und ein bisschen mehr Zeit sind doch die einzigen Auswirkungen auf Personen, die nicht unmittelbar betroffen sind. Ein paar Meter Umweg und ein bisschen mehr Zeit stellen für viele Menschen heute schon eine Katastrophe dar, also muss man den öffentlichen Notstand schon grundsätzlich bejahen ;-)
Meine Ansicht dazu:
Öffentlicher Notstand nach FwG BW: Ja.
Außergewöhnliche Sofortmaßnahme zur Verhinderung eines Schadenseintritts: mit Spezialausrüstung soweit durchzuführen, bis "Öffentlicher Notstand: Nein" wiederhergestellt ist.
Dabei ist man allerdings offenbar zuerst vor Ort, und nachfolgend dann bei der verwaltungsseitigen Bearbeitung, etwas ins Strudeln geraten.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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