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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zu hohe Rechnung für einen Feuerwehr-Einsatz | 41 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 855945 | ||
Datum | 03.02.2020 16:03 MSG-Nr: [ 855945 ] | 1628 x gelesen | ||
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Geschrieben von Tobias B. Ist denn wirklich das Recht nach Landesbrandschutzgesetz das passende? Das ist ja m.E. gerade der springende Punkt: Wenn man einen der Katalogsachverhalte aus dem Brandschutzgesetz sieht -> Pflichtaufgabe der Feuerwehr -> keine Kostenpflicht Geschrieben von Tobias B. Bewegt man sich gerade nicht im VwVG? Das VwVG kann doch niemals alleine greifen sondern beschreibt nur die Vollstreckung von Maßnahmen nach anderen Gesetzen?! Wenn man hier keine "Feuerwehr-Lage" sieht könnte man dagegen nach den Regeln für die allgemeine Gefahrenabwehr dem Eigentümer als Zustandsstörer die Beseitigung der Gefahr auferlegen, und wenn er das nicht tut oder kann für ihn und auf seine Kosten tätig werden. Aber halt nicht als Feuerwehr. | ||||
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