Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Zu hohe Rechnung für einen Feuerwehr-Einsatz | 41 Beiträge |
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 855916 |
Datum | 02.02.2020 20:35 MSG-Nr: [ 855916 ] | 2236 x gelesen |
Infos: | 02.02.20 TV-Beitrag auf RTL zum Einsatz der Feuerwehr Wolfegg
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Geschrieben von Dirk S.Der Baum, auf einem Privatgrundstück, ist nach dem Blitzeinschlag malad und droht möglicherweise auf eine öffentliche Straße zu stürzen.
Alles gut soweit. Aber kein öffentlicher Notstand, weil:
Ein öffentlicher Notstand im Sinne des Feuerwehrgesetzes [Baden-Württemberg] ist ein Ereignis,
das durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursacht wurde,
das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für die Gesundheit
und das Leben von Menschen, Tiere oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt,
von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von
Personen, unmittelbar betroffen ist und
bei dem der Eintritt der Gefahr oder der Schaden nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann.
Ob das hier gegeben war? Ansonsten ist der Einsatz eben kostenpflichtig. Ich sagte aber auch, dass ich die Höhe nicht nachvollziehen kann. Entweder hat die Gemeinde da Blödsinn gemacht oder es fehlen relevante Informationen. Oder beides.
Gruß, Stefan
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