Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Zu hohe Rechnung für einen Feuerwehr-Einsatz | 41 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 855824 |
Datum | 30.01.2020 21:31 MSG-Nr: [ 855824 ] | 3781 x gelesen |
Infos: | 02.02.20 TV-Beitrag auf RTL zum Einsatz der Feuerwehr Wolfegg
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Feuerwehrgesetz
Komische Sache, das mit dem Baum.
Wenn ich den Bericht richtig verstanden habe, ist dort die Feuerwehr aus eigener Zuständigkeit tätig geworden, und ich habe auch kein Problem damit, einen öffentlichen Notstand im Sinne des §2(1) FwG BW zu erkennen.
Für Einsätze nach §2(1) legt §34(1) allerdings fest, dass diese unentgeltlich sind, wenn nicht ein Fall aus dem dort enthaltenen Katalog vorliegt.
Welcher dieser Katalogfälle sollte es denn wohl sein?
1. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit?
Darüber könnte man grundsätzlich diskutieren, wenn ein Besitzer es unterlässt den Baum regelmäßig auf seine Standsicherheit zu untersuchen. Im vorliegenden Fall handelte es sich aber um einen Schaden nach Blitzeinschlag?!
2. Gefährdungshaftung der Fahrzeughalter
eindeutig nicht
3. Kostenersatz für Sonderlösch- und -einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen,
eindeutig nicht.
4.Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke
eindeutig nicht
5. vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlalarm
eindeutig nicht
6. BMA-Fehlalarm
eindeutig nicht
7. eCall-Fehlalarm
eindeutig nicht.
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| 30.01.2020 16:38 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 30.01.2020 21:31 |
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Henn7ing7 K.7, Dortmund | |