 | Bayern: Brandschutz in der Kirche Zu Weihnachten sind die Kirchen voll. Dabei erfüllen sie selten die Brandschutz-Auflagen, wie Beispiele aus dem Landkreis München zeigen. Süddeutsche.de |
Guten Abend
Dazu auch:
-> SD " O du gefährliche "
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Tatsächlich gibt es keine gesetzlichen Vorschriften zum Brandschutz in Kirchen, wie sie für andere öffentliche Gebäude gelten. Denn Kirchen nehmen in der Versammlungsstättenverordnung eine Sonderrolle ein: Sie gelten - kaum zu glauben - schlichtweg nicht als Versammlungsstätten. Damit soll verhindert werden, dass die Anforderungen zu hoch werden und die Religionsfreiheit eingeschränkt werden könnte.
Würden Maßstäbe wie an andere Gebäude mit Versammlungsräumen für mehr als 200 Besucher angelegt, etwa strenge Regeln für Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr und Ausstattung vorgeschrieben, stünden bei den alten Bauwerken die Betreiber wohl häufig vor der gleichen Frage wie Besitzer von öffentlichen Gebäuden aus den Siebzigerjahren: aufwendig sanieren und umbauen oder gleich abreißen und neu bauen? [...]
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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