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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEx-Feuerwehr-Chef wird nach 34 Jahren wegen blindem Auge entlassen7 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen854236
Datum15.12.2019 15:08      MSG-Nr: [ 854236 ]1537 x gelesen

Moin

Geschrieben von Klaus K.Die Mitteilung zur Aberkennung der "Feuerwehrtauglichkeit" enthält ja sicher eine Rechtsmittelbelehrung. Sonst wäre der Bescheid schon ein Fall für die runde Ablage und nichtig.Seit wann führt das Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung zur Nichtigkeit des Bescheides? Ich kenne nur die Rechtsfolge aus § 58 (2) VwGO?

Gruß
Sebastian

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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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 12.12.2019 17:08 Volk7er 7C., Garbsen
 15.12.2019 11:43 Klau7s K7., Mittweida
 15.12.2019 13:18 Volk7er 7E., Eydelstedt
 15.12.2019 13:37 Klau7s K7., Mittweida
 15.12.2019 13:26 Klau7s K7., Mittweida
 15.12.2019 15:08 Seba7sti7an 7W., Linden

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