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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ex-Feuerwehr-Chef wird nach 34 Jahren wegen blindem Auge entlassen | 7 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 854236 | ||
Datum | 15.12.2019 15:08 MSG-Nr: [ 854236 ] | 1537 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von Klaus K. Die Mitteilung zur Aberkennung der "Feuerwehrtauglichkeit" enthält ja sicher eine Rechtsmittelbelehrung. Sonst wäre der Bescheid schon ein Fall für die runde Ablage und nichtig.Seit wann führt das Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung zur Nichtigkeit des Bescheides? Ich kenne nur die Rechtsfolge aus § 58 (2) VwGO? Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | ||||
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