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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ex-Feuerwehr-Chef wird nach 34 Jahren wegen blindem Auge entlassen | 7 Beiträge | ||
Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 854229 | ||
Datum | 15.12.2019 11:43 MSG-Nr: [ 854229 ] | 1862 x gelesen | ||
Moin, der Beitrag hat ja mächtiges Interesse geweckt? Der Stadtbrandinspektor Dr. Schrell scheint den Laden doch gut im Griff zu haben? Lt. Presseartikel ist von Mobbing die Rede, in der FF Marxheim gibt es drei Lager der EK mit unterschiedlichen Ansichten zum Wehrführer Meiners. Wegen Zweifeln am nötigen Zusammenhalt der Wehr mußte der Stadtbrandinspektor die Wehr schon sieben Wochen aus der Alarmierung nehmen. Tolle Kameradschaft! Nun noch der Rauswurf des Ex- Wehrführers aus der Einsatzabteilung. Ganz große Nummer. Da die ganze Aufregung umsonst und lächerlich wäre, hätte ein berechtigter Arzt die dauerhafte Dienstunfähigkeit festgestellt, könne es keine Zweifel an Ex- Wehrführer Kanters Dienstunfähigkeit als Aktiver geben. Es ist also davon auszugehen, dass ein Unberechtigter die Beendigung der Dienstzeit bei einem Aktiven festgelegt hat. Um den kleinen Feuerwehrmann vor solchen Übergriffen zu schützen, hat der Staat ein mächtiges Bollwerk installiert. Das Grundgesetz sichert ab, dass der Wechsel aus der Einsatzabteilung gegen den eigenen Willen auf geordneter Grundlage erfolgen muß. Das HBKG muß nach Parlamentsbeschluß die nötige Gesetzesgrundlage geben. Auf dieser Gesetzesgrundlage hat dann die örtliche Feuerwehrsatzung Genaueres zu regeln. Bei einer Sichtung des HBKG und der Feuerwehrsatzung (17. Mai 2000) würde mich mal die Herleitung der "geltenden Rechtslage" von Stadtbrandinspektor Dr. Schrell interessieren. Hier hift zum Schutz gegen Willkür und zur Ehrenrettung nur noch eine Klage gegen der Rauswurf vor dem VG und der ganze Laden fliegt den Verantwortlichen in Stadt und FF um die Ohren. MkG Klaus | ||||
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