Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | DSGVO und GPS Tracking Digitalfunk | 20 Beiträge |
Autor | Feli8x H8., Hannover / Niedersachsen | 853327 |
Datum | 22.11.2019 13:35 MSG-Nr: [ 853327 ] | 842 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Verkehrsunfall
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Henning K.ch halte es vor allem bei Status 1 für sinnvoll. Denn das sind die Autos, bei denen der aktuelle Standort wichtig für die Disposition ist.
Wichtig ja, als Automatismus halte ich das für schwierig (nicht alleine datenschutzrechtlich). Meine Überlegung ist dabei die Folgende:
1. Im Rettungsdienst im Grenzbereich zwischen "städtisch" und "ländlich" fahren die Rettungsmittel oft "in die Stadt", um dort ihre Patienten ins Krankenhaus zu transportieren. Wird jetzt strikt "Nächstes Fahrzeug" gefahren, so kommen die Rettungsmittel, die eigentlich im Umland stationiert sind, eventuell gar nicht mehr dorthin zurück, weil sie (überspitzt dargestellt) nach der ersten Fahrt des Tages/der Nacht die Stadt nicht mehr verlassen und dort im blödesten Fall von Einsatz zu Einsatz rollen. Kommt es nun zu einer Einsatzstelle im Umland, so muss erst ein Fahrzeug aus der Stadt dorthin fahren
2. Abrechnungstechnisch wird es schwierig, wenn Umland und Stadt nicht einem Landkreis angehören. Denn dann können zwei unterschiedliche Kostenvereinbarungen gelten, was es kompliziert macht, wenn das Fahrzeug aus dem Umland (s.o.) vornehmlich in der Stadt unterwegs ist und umgekehrt
Insgesamt müsste man also deine Berechnung meiner Meinung nach noch wie Folgt ergänzen:
1. Die Ermittelung der kürzesten zu erwartenden Eintreffzeit wird zuerst für die Fahrzeuge der entsprechenden Gebietskörperschaft durchgeführt
2. Erst wenn eine kritische Zeit (oder ein kritscher Zeitvorteil, bspw. 5 Minuten) überschritten wird (ob das die Hilfsfrist oder kürzer ist wäre zu diskutieren) werden Fahrzeuge aus anderen Rettungsdienstbezirken/Gebietskörperschaften herangezogen, die dichter stehen.
Damit ist hoffentlich ausgeschlossen, dass der RTW, der gerade an der Ampel steht, am VU in der Nebenstraße hinter der Kurve (deshalb nicht sichtbar) vorbei fährt, damit dann 10min später der örtlich zuständige RTW kommt. Gleichzeitig hat der RTW aus dem Umland eine echte "Chance" die Stadt zu verlassen und wieder sein originäres Einsatzgebiet zu erreichen.
Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!
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