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Rubrik | Übung | zurück | ||
Thema | Haftet der FF-Angehörige bei Sachschaden? | 7 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 853245 | ||
Datum | 18.11.2019 20:46 MSG-Nr: [ 853245 ] | 1899 x gelesen | ||
Hallo Gerhard, Geschrieben von Gerhard B. da die Gemeinde dem Feuerwehrangehörigen Schäden ersetzen muss, die bei Einsatz und Übung an seinen privaten Dingen entstehen (BayFwG Art 9 Abs. 5 Nr. 2) kann es logischerweise keine Haftung für im Dienst verursachte Schäden an gemeindlichen Inventar geben. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (wie dort geschrieben) natürlich ausgenommen ... AAAber: Nr.2 im Volltext Sachschäden zu ersetzen, die in Ausübung des Dienstes ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, soweit nicht Dritte Ersatz leisten oder auf andere Weise von Dritten Ersatz erlangt werden kann. Evtl. berufen sie sich auf den sogenannten Dritten..... In dem Falle die Versicherung des Kameraden oder den Kameraden selbst...... So genau hab ich es noch nicht, weil für mich wieder Juristendeutsch....;-) Derweil trotzdem Danke..... Gruß Markus In Treue fest! | ||||
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