Hallo,
da die Gemeinde dem Feuerwehrangehörigen Schäden ersetzen muss, die bei Einsatz und Übung an seinen privaten Dingen entstehen (BayFwG Art 9 Abs. 5 Nr. 2) kann es logischerweise keine Haftung für im Dienst verursachte Schäden an gemeindlichen Inventar geben. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (wie dort geschrieben) natürlich ausgenommen ...
Geschrieben von Markus G.Mir wurde zugetragen, daß die Gemeinde hierfür nicht versichert sein muß
... muss sie nicht, dann muss sie das eben aus normalen Haushaltsmitteln zahlen.
Geschrieben von Markus G.Bitte helft mir doch hier einmal über die Straße.
... hoffe Du bis nun auf der anderen Straßenseite ...
Gruß
Gerhard
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|