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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrleute die Deppen der Gemeinde ? | 74 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 852742 | ||
Datum | 25.10.2019 11:07 MSG-Nr: [ 852742 ] | 3235 x gelesen | ||
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Hallo, das rechtliche Problem könnte eben der Einsatzleiter bekommen wenn nun die Schadstelle unsachgemäß ausgebessert wurde und es dadurch zu Folgeschäden kommt. Er ist direkter Vorgesetzter seiner ausführende Kräfte und in dieser Funktion eben auch für deren ausgeführte Arbeiten verantwortlich wenn er sie billigt. Da macht es keinen Unterschied ob die Polizisten gesagt haben das dass in Ordnung ist. Im Zweifel wird man der Feuerwehr immer die Frage stellen müssen warum man hier nicht auf die Straßenmeisterei verweist. Geht ja auch keiner von uns privat auf die Straße und macht da mit Schnellmörtel Schlaglöcher zu. Warum macht es dann die Feuerwehr wenn sie dafür nicht die entsprechende Ausbildung hat und es nicht zwingend zur Gefahrenabwehr nötig ist? Müssen wir uns nicht wundern wenn wir für jeden Mist herangezogen werden solange wir immer ja und Amen sagen. Das Grundproblem ist aber das ich hier nach dem VwVFG schon gar keine rechtliche Grundlage für die Amtshilfe an sich sehe. Welche soll das sein? Es könnte da höchstens der § 5 Abs. 1 Nr. 2 VwVFG in Frage kommen wonach um Amtshilfe ersucht werden kann wenn aus tatsächlichen Gründen, besonders weil die zur Vornahme der Amtshandlung erforderlichen Dienstkräfte oder Einrichtungen fehlen, die Amtshandlung nicht selbst vorgenommen werden kann. Das wage ich aber hier tatsächlich aufgrund der Größe der Schadensstelle zu bezweifeln. Das sichert ein Striefenwagen ab und stellt entsprechend weit vorher Sicherungsmaterial auf. Dazu brauch ich keine Feuerwehr. Die wird ja von denen auch nicht gerufen, wenn dort an der Stelle ein Pannenfahrzeug gestanden hätte. allzu oft wird mittlerweile leider auch von Polizei vergessen, dass die Ehrenamtler der Feuerwehr am nächsten Tag eben aich wieder zur Arbeit müssen. | ||||
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