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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrleute die Deppen der Gemeinde ? | 74 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg | 852730 | ||
Datum | 24.10.2019 11:32 MSG-Nr: [ 852730 ] | 3759 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Oliver S. Ich erkenne keinen Grund, wieso der Einsatzleiter der Feuerwehr oder die Gemeinde haftbar sein sollten.Für mich als juristischen Laien klingt der entsprechende Passus leider in beide Richtungen auslegbar: Geschrieben von §7 (2) VwVfG Die ersuchende Behörde trägt gegenüber der ersuchten Behörde die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der zu treffenden Maßnahme. Die ersuchte Behörde ist für die Durchführung der Amtshilfe verantwortlich. Unabhängig davon, daß ich als Fw die Amtshilfe verweigert hätte: Für mich klingt der zitierte § gemessen am konkreten Fall eher nach: Die Polizei trägt die Verantwortung dafür, daß die Feuerwehr überhaupt tätig wird, daß die Feuerwehr aber die Pappnase auf hat, wenn sie hierfür die falschen oder ungeeigneten Mittel einsetzt. Und schwupps können wir gleichsam einen Bogen zu unsachgemäßer Ölspur"beseitigung" spannen. Beste Grüße | ||||
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