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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstgrad nach Unterbrechung | 18 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 852517 | ||
Datum | 11.10.2019 12:06 MSG-Nr: [ 852517 ] | 3396 x gelesen | ||
Hallo, mir wäre neu, dass ein einmal erreichter Dienstgrad in einer Fw "verfällt". (Das kann beim Wechsel zwischen Wehren in verschiedenen Bundesländern aufgrund anderer Laufbahnvoraussetzungen anders sein!) Was ich nachvollziehen kann, dass bestimmte Funktionen erst nach einer erneuten Einarbeitung (Ausbildung, Fortbildung) ausgeübt werden dürfen. Insgesamt hinterläßt die Frage bzw. der Inhalt einen merkwürdigen Beigeschmack (kann es sein, dass man die Aufnahme eigentlich gar nicht will...`?). ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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