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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Berlin: Ex-Jugendfeuerwehrwart muss wegen Missbrauchs in Haft | 19 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 852175 | ||
Datum | 19.09.2019 16:37 MSG-Nr: [ 852175 ] | 1851 x gelesen | ||
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Geschrieben von Carsten S. Auf der einen Seite sehe ich keinen Grund warum ein Beamter juristisch anders behandelt werden soll als ein ArbeitnehmerAus meiner persönlichen Sicht hat der Beamtenstatus und die damit verbundenen Privilegien mehrere Funktionen: Der Beamte repräsentiert den Staat und soll dadurch eng an ihn gebunden werden. So kann der mögliche Verlust der Pensionsansprüche ein Erhebliches Hindernis für Käuflichkeit sein (weil eben die Fallhöhe besonders hoch ist). Gleichzeitig habe ich als Bürger auch die Erwartung, dass sich Beamte besonders gesetzestreu verhalten (sie repräsentieren eben den Staat). Auch hier sehe ich die Fallhöhe bei Verlust als ein Ziel dieser Privilegien. Von daher sehe (ganz persönlich) den Verlust des Beamtenstatus als nicht strafmildernd an. Welchen Sinn haben denn sonst die Privilegien der Beamten? Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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